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Aufsätze über Hegel
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Aufsätze über Hegel

Karl Heinz Ilting
Aufsätze über Hegel
Herausgegeben von Paolo Becchi und Hansgeorg Hoppe

261 Seiten
FRankfurt am Main 2006
ISBN 978-3-934157-46-0

Buchausgabe 28,00 Euro (vergriffen)
E-Book (PDF) 19,60 Euro

19,60 €
Bruttopreis
Menge

Recht, Moral und Sittlichkeit müssen sich aus normativer Sicht auf die Freiheit gründen, aus phänomenologischer Sicht (in dem spezifisch Iltingschen Sinne) sind sie dagegen bestehende Lebensordnungen, die wir einfach so, wie wir sie vorfinden, anerkennen müssen: damit markiert Hegels Denken den Anfang einer Entwicklung, die einen langen Schatten auf die Idee einer universal verbindlichen Naturrechts- und Morallehre warf.

Für Ilting ist dies nicht nur ein Problem theoretischer Einsichtsgewinnung. Hand in Hand mit der Kritik an Hegel verdeutlichte sich für Ilting entscheidend auch sein eigener philosophischer Weg. Was Hegel aus dem Blick verloren hatte, nämlich die Notwendigkeit der Begründung des Normativen, sah Ilting zunehmend als seine eigene, eigentliche Aufgabe an. Aber je weiter er in dieser Richtung fortschritt, um so mehr mußte er sich von Hegel entfernen. Das, was ihm anfänglich nur als eine Gefahr erschien, die vielleicht gerade durch die Hegelsche Philosophie hätte gebannt werden können, war für ihn schließlich gerade in Gestalt der Hegelschen Rechtsphilosophie konkrete Wirklichkeit, und zwar so sehr, daß er am Ende in Hegel einen der Väter des historischen Relativismus sehen mußte.

Paolo Becchi



Inhalt

Vorwort  7
Hegels Auseinandersetzung mit der Aristotelischen Politik  11
Die Struktur der Hegelschen Rechtsphilosophie  36
Zur Dialektik in der Rechtsphilosophie  62
Hegels Begriff des Staates und die Kritik des jungen Marx  71
Die logische und systematische Form der Rechtsphilosophie  100
Die Dialektik der Bürgerlichen Gesellschaft  113
Rechtsphilosophie als Phänomenologie des Bewußtseins der Freiheit  135
Ontologie, Metaphysik und Logik in Hegels Erörterung der Reflexionsbestimmungen  166
Hegels Begriff der Naturphilosophie  180
Hegels Philosophie des Organischen  189
Hegels Begriff von Gott  205
Anhang: Der Zusammenhang von Rechtsphilosophie und Geschichtsphilosophie in Hegels System der Philosophie  219

Nachwort  241
Zum Text  256
Siglen und Abkürzungen  258
Nachweise  260



Vorwort

Was zu Beginn der sechziger Jahre in Deutschland mit einiger Übertreibung »Rehabilitierung der praktischen Philosophie« genannt werden konnte ? ein Ausdruck, der dann später häufig verwendet wurde ?, war die verspätete Einsicht, daß ethische, rechtliche und politische Fragen als eine Angelegenheit des philosophischen Denkens angesehen zu werden verdienen. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hatte Heidegger, auf der Höhe seines Weltruhms, in seinem Brief über den »Humanismus« noch jede Bemühung um eine humanistische Ethik als vordergründig zurückgewiesen und gemeint: »Wir bedenken das Wesen des Handelns noch lange nicht entschieden genug.« Daß diese Ansicht nichts anderes als der Ausdruck der eigenen Ratlosigkeit war, wurde damals noch nicht klar. Viel später habe ich in einem Aufsatz nachgewiesen, daß weder Heidegger noch Marx über einen Begriff der Handlung verfügen: Wenn sie von ?Handeln? bzw. ?Praxis? sprechen, so meinen sie lediglich eine herstellende Tätigkeit.

So erklärt es sich, daß in dem ersten der hier zusammengefaßten Aufsätze über Hegel, immer noch unter deutlichem Einfluß Heideggers, die Bemühung vorwiegend darauf gerichtet ist, zu den Grundgedanken der praktischen Philosophie durchzudringen und die Stellung Hegels in der Geschichte der politischen Ideen zu bestimmen. Daß der Ansatz der praktischen Philosophie der Neuzeit nur von Hobbes her begriffen werden kann, hatte ich bereits ein Jahr zuvor in einem Aufsatz zu zeigen versucht. Jetzt aber kam es mir darauf an, Hegels System der Sittlichkeit als eine Art Synthese der politischen Philosophie Platons und des Aristoteles und der Politik Spinozas zu deuten. Einige Jahre später legte ich diesen Grundgedanken einer Interpretation der Grundlinien der Philosophie des Rechts zugrunde.

Bei der Übersetzung dieses Aufsatzes wurde ich durch meinen Freund Lewis White Beck darauf aufmerksam gemacht, daß eine Anmerkung über die Darstellung der monarchischen Gewalt in den Grundlinien und Hegels davon abweichende Äußerung in seinen Berliner Vorlesungen eine eigenständige Behandlung verdienten. Dieser Hinweis führte mich alsbald zu der Entdeckung, daß die Grundlinien keineswegs als Hegels gültige Ausarbeitung seiner Rechtsphilosophie aufgefaßt werden können, und so entschloß ich mich, alle damals bekannten Quellen über diesen Teil seiner Philosophie zu veröffentlichen. Nachdem einige Jahre später D. Henrich eine bis dahin unbekannte Vorlesungsnachschrift entdeckt und veröffentlicht hatte und eine Mitschrift der ersten Vorlesung mir 1982 bekannt geworden war ? ich veröffentlichte sie bereits ein Jahr später ?, konnte ich meine These, daß die Grund­linien wegen der politischen Lage nach den Karlsbader Beschlüssen und Hegels »Akkomodation« an die Bedingungen der verschärften Zensurbestimmungen ein durchaus irreführendes Bild seiner Rechts- und Staatsphilosophie vermitteln, als definitiv erwiesen betrachten.

Von dieser These ist in den hier vereinten Aufsätzen indes höchstens am Rande einmal die Rede, da sie ja in der Tat in den Umkreis von Vorüberlegungen zur Auswertung der Quellen im Blick auf eine angemessene Interpretation von Hegels Rechts- und Staatsphilosophie in der nachnapoleonischen Zeit gehört. Ins Zentrum meiner eigentlichen Interpretationsbemühungen rückte vielmehr, vor allem im Blick auf den Moskauer Hegel-Kongreß (1974), die Problematik der spekulativen Philosophie Hegels. Nicht wenig provoziert durch primär hermeneutische Bemühungen um Dialektik, entschloß ich mich, meiner Skepsis eine nicht weniger provozierende Form der Darstellung zu geben. Den positiven Gehalt meines kleinen Aufsatzes sehe ich hingegen in dem Hinweis auf den platonisch-aristotelischen Ursprung der spekulativen Philosophie Hegels. Von einer anderen Seite her ging ich dann in meinem Aufsatz über die systematische Form der Hegelschen ?Rechtsphilosophie? daran, Hegels Position gegen die gesamte Darstellung der praktischen Philosophie seit Platon abzuheben, indem ich zu zeigen versuchte, daß Hegel nicht mehr, wie alle Philosophen vor ihm, die Grundsätze von Recht und Moral sowie der Institutionen der Familie, der Bürgerlichen Gesellschaft und des Staats zu entwickeln und zu begründen unternimmt, sondern vielmehr den »Standpunkt« zu ermitteln sucht, von dem aus jene Grundsätze in den Blick kommen. Wichtig erschien mir vor allem der Nachweis, daß Hegel bei diesem Versuch die Aufgabe aus den Augen verliert, die Grundlagen der praktischen Philosophie zu erkennen, und [er] so die Verbindlichkeit praktischer Normen nicht mehr zu begründen vermag. Aus diesem Grunde betrachte ich ihn in der Tat als einen der Väter des historistischen Relativismus, der schließlich dazu geführt hat, daß die praktische Philosophie in Deutschland aufhörte als ein wichtiger Teil der Philosophie angesehen zu werden, ? mit allen fürchterlichen Folgen, die dieser Vorgang für die europäische Geschichte gehabt hat.

Aus diesen beiden Interpretationsansätzen sind dann in den folgenden Jahren meine Versuche entstanden, die philosophisch haltbare Rolle der Dialektik in Hegels Rechtsphilosophie herauszuarbeiten, zugleich aber auch auf das Mißlingen seiner Begründungsversuche aufmerksam zu machen. Als das wichtigste Ergebnis dieser Analysen betrachte ich die Erkenntnis, daß Hegel erst in Heidelberg dazu übergegangen ist, seine zunächst an Kant orientierte normative Ethik, Rechts- und Staatsphilosophie in eine Art »Phänomenologie des Bewußtseins der Freiheit« zu verwandeln. Seine soeben veröffentlichte erste Vorlesung über Rechtsphilosophie hat diese Einsicht inzwischen bestätigt.

Inzwischen hatte ich bereits eine kritische Ausgabe des Vorlesungsmanuskripts und der Fragmente einer Nachschrift von Hegels erster Vorlesung über Religionsphilosophie veröffentlicht, aber leider versäumt, auf die große Bedeutung dieser Quelle für die immer noch umstrittene Interpretation der Hegelschen Konzeption aufmerksam zu machen. Dies dürfte dazu beigetragen haben, daß diese Veröffentlichung bisher bei weitem nicht das Interesse gefunden hat, das sie verdient hätte. Vor allem wird man aber daran erinnern müssen, daß die Abneigung, sich auf Hegels Deutung und Umdeutung der christlichen Religion und Theologie einzulassen, und die Neigung, ihn allenfalls als Kronzeugen für eine auf dem Standpunkt der Religion verharrende Theologie in Anspruch zu nehmen, in einem immer noch ungeklärten Verhältnis von Philosophie und christlicher Religion bzw. Theologie ihren Grund hat. Mein Aufsatz über Hegels Gottesbegriff versucht zwar einen Schritt in der Richtung auf die Klärung dieses Verhältnisses zu tun; aber er reicht keineswegs aus, diese Klärung herbeizuführen.

Wenig später hatte mein damaliger Mitarbeiter Manfred Gies in Zusammenarbeit mit mir seine Ausgabe der ersten naturphilosophischen Vorlesung Hegels fertiggestellt. Aus dieser Arbeit ist der kleine Aufsatz über die Einleitung in seine Naturphilosophie erwachsen. In ihm habe ich nachzuweisen versucht, daß Hegel auch in diesem Systemteil von der Frage ausgeht, von welchem »Standpunkt« aus wir einen angemessenen Zugang zur Philosophie der Natur gewinnen. In dem Aufsatz über Hegels Philosophie des Organischen bin ich sodann über diese Fragestellung wesentlich hinausgegangen, indem ich mich auf die Frage nach dem Verhältnis von spekulativer Philosophie und Realphilosophie konzentrierte. Besonders wichtig erschien mir in diesem Zusammenhang Hegels Unterscheidung zwischen »Begriff« und »Gestalt« und damit die Möglichkeit, dem Mißverständnis entgegenzuarbeiten, er habe ernstlich versucht, gleichsam alle Realität aus dem »Begriff« zu entwickeln. Ich hoffe vielmehr, daß es mir gelungen ist, überzeugend darzulegen, daß Hegel »lediglich« beabsichtigt, in seiner Realphilosophie die begrifflichen Strukturen in den »Gestalten« des Realen freizulegen.

In meinem Aufsatz über Hegels Logik der Reflexionsbestimmungen schließlich habe ich mich um den Nachweis bemüht, daß Hegels Wissenschaft der Logik, vielschichtig wie sie auch sein mag, den Weg nachzuzeichnen versucht, den das Denken zurücklegen muß, um einen »Standpunkt« der Betrachtung zu gewinnen, der weder revisionsbedürftig noch revisionsfähig ist. Diese Analyse sähe ich gern als ein Modell für die Interpretation der Hegelschen Logik als ganzer aufgefaßt, so daß sie eine Vorstellung davon vermitteln könnte, wieweit eine »phänomenologische« Interpretation der spekulativen Philosophie Hegels diese von dem Verdacht eines »Panlogismus« oder eines »mystischen Pantheismus« zu befreien vermag.

Betrachtet man die hier zusammengefaßten Aufsätze lediglich nach ihrer Thematik, so wird sich der Eindruck des Disparaten aufdrängen. Versteht man sie hingegen als den Versuch, immer tiefer in das Zentrum der Philosophie Hegels einzudringen, so wird man sie vielleicht als eine erwünschte Hilfe bei eigenen Bemühungen betrachten und ihre innere Einheit in den Blick bekommen. Daß sich das Diskussionsniveau in den letzten zwanzig Jahren ganz beträchtlich gehoben hat, liegt ohnehin auf der Hand. Die Schwächen, die man heute in diesen Aufsätzen entdecken mag, wird man, so hoffe ich, von daher verständlich finden.



Zum Text

Die Aufsätze, die hier erscheinen, waren noch von Ilting selbst für die Veröffentlichung zusammengestellt worden, die dennoch erst jetzt erfolgt. Ilting hatte die Aufsätze zunächst einfach in der Fassung gesammelt, in der sie ursprünglich erschienen waren, er ging aber davon aus, dass sie in der Sammlung alle in einer und derselben Sprache erscheinen sollten. Wir haben, da die meisten Aufsätze auf deutsch vorliegen, dafür Deutsch gewählt, wobei wir, soweit es möglich war, jeweils auf die ursprüngliche Fassung zurückgegriffen haben.
Bei zweien der Aufsätze handelt es sich um Texte, die ursprünglich auf deutsch geschrieben, aber nicht auf deutsch erschienen waren. Zu ihnen gehört neben »Die Dialektik der Bürgerlichen Gesellschaft« »La forme logique et systématique de la ?Philosophie du Droit?«; hier weist die gedruckte Fassung gegenüber dem Manuskript Hinzufügungen auf ? vor allem, aber nicht nur, in den Anmerkungen. Weil insgesamt diese Zusätze nur unwesentliche Änderungen bringen, haben wir es nicht für erforderlich gehalten, sie in die von uns herausgegebene ursprüngliche Manuskriptfassung aufzunehmen. In zwei Fällen ist es nicht möglich gewesen, auf den deutschen Text zurückzugreifen, weil dieser entweder nicht existiert oder verloren gegangen ist: den Aufsatz »Der Hegelsche Begriff der Naturphilosophie« hat Ilting auf italienisch geschrieben, den Aufsatz »Le Dieu Hegelien« auf französisch; in beiden Fällen hat sich eine deutsche Fassung nicht finden lassen. Die Übersetzungen ins Deutsche stammen von den Herausgebern.

Im übrigen hat sich die Arbeit der Herausgeber auf formale Dinge beschränkt, nämlich auf die Vereinheitlichung der Zitierweise und die Heranziehung der Manuskripte. Was die Nachweise der zitierten Stellen angeht, so haben wir sie in der Form, die sie vor dem Erscheinen der Gesammelten Werke (1968 ff.) notwendigerweise haben mußten, unverändert stehen lassen. Die dabei verwendeten Abkürzungen sind der Übersichtlichkeit halber im Verzeichnis der Siglen und Abkürzungen zusammengestellt; damit konnten die längeren Hinweise Iltings, die sich als Fußnoten am Beginn der Aufsätze »Über Hegels Auseinandersetzung mit der aristotelischen Politik« finden, entfallen. Außerdem haben wir einige bibliographische Hinweise hinzugefügt und offensichtliche Druckfehler beseitigt. Da es sich dabei nur um unwesentliche Eingriffe in den Text handelt, haben wir sie nicht eigens vermerkt. Die Anmerkungen zum Vorwort stammen von den Herausgebern. Ganz gelegentliche Erläuterungen oder Einfügungen durch die Herausgeber sind im Iltingschen Text durch eckige Klammern [ ] bezeichnet; dagegen bezeichnen eckige Klammern in den von Ilting zitierten Texten Ergänzungen und Korrekturen, die Ilting selbst vorgenommen hat.

Besondere Erwähnung verdient unsere Entscheidung, als Anhang einen Text von Ilting abzudrucken, der bisher nicht veröffentlicht ist. Von ihm gibt es zwei Fassungen: eine unvollendet gebliebene und eine andere, kürzere, aber von Ilting redigierte endgültige Fassung. Sie war als Einleitung zur Ausgabe der Hegelschen Vorlesungen über Geschichtsphilosophie gedacht, die nach Iltings Tod erschien. Dieser von Ilting redigierte Text ? ein Manuskript von 42, von Hand römisch numerierten Seiten ? wird hier zum ersten Mal veröffentlicht.

Paolo Becchi und Hansgeorg Hoppe